AGBs

§ 1

Geltung der AGB

  1. Wir texten… betreibt einen Service für Textdienstleistungen. Die Textdienstleistungen werden nicht nur von Wir texten… selbst vorgenommen, sondern von beauftragten unabhängigen Fachkräften (Textern, Lektoren und Korrektoren, Übersetzern). Die Vertragsbeziehungen besteht jedoch ausschliesslich zu Wir texten… und nicht direkt mit der jeweiligen Fachkraft.

  2. Wir texten… erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit der Auftragserteilung als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

  3. Wir texten… ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

  4. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 2

Zustandekommen des Vertrags

  1. Wir texten… generiert ein Angebot auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.

  2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er den Auftrag bestätigt. Die Auftragsbestätigung kann dabei auch implizit erfolgen – z.B. durch informelle Mails oder den weiteren Fortgang der Geschäftsbeziehung. 


§ 3

Leistungsumfang/Nutzungsrechte

  1. Wir texten… verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache zu verfassen, zu überarbeiten, zu korrigieren oder wiederzugeben. 

  2. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten wie allgemein üblich übersetzt bzw. verwendet.

  3. Für den Fall, dass ein Text durch die Bearbeitung bei der jeweiligen Fachkraft urheberrechtlichen Schutz erlangt, steht Wir texten… dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.


§ 4

Abnahme/Rügepflicht

  1. Nach erfolgter Bearbeitung stellt Wir texten…bzw. die entsprechende Fachkraft den fertig bearbeiteten Text dem Auftraggeber zur Verfügung. 

  2. Wir texten… kann das Bereitstellen des bearbeiteten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.

  3. Der Auftraggeber hat den Text unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Bearbeitung sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Bearbeitung als vertragsgemäss erbracht.


§ 5

Nachbesserung

  1. Soweit die Bearbeitung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Wir texten… eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.

  2. Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung oder Bearbeitung nur unerheblich mindert.


§ 6

Vergütung/Zahlungsbedingungen

  1. Wir texten… stellt dem Auftraggeber die Leistungen zum vereinbarten Preis zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. 

  2. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Wir texten… berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu verlangen. Falls Wir texten… in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Wir texten berechtigt, diesen geltend zu machen.


§ 7

Verrechnung/Abtretungsverbot

  1. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche von Wir texten…  mit Gegenforderungen des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Wir texten… und dem Auftraggeber.

  2. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Wir texten… unzulässig.


§ 8

Haftung/Haftungsbeschränkungen

  1. Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegenüber Wir texten… sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

  2. Wir texten… haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von Wir texten… nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

  3. Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Wir texten…, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Wir texten… oder durch von Wir texten… verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf CHF 300 pro Seite beschränkt und kann den vorhersehbaren Betrag von maximal CHF 5 000 nicht übersteigen.


§ 9

Gewährleistungsausschluss

Wir texten… leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung oder Bearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der abgelieferte Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.


§ 10

Geheimhaltung/Viren/Datenschutz

  1. Wir texten… ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Wir texten… kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine hunderprozentige Vertraulichkeit gewährleisten.

  2. Wir texten… ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.

  3. Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass Wir texten… personenbezogene Daten für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, verarbeitet.

  4. Soweit sich Wir texten… Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Wir texten… berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offenzulegen.


§ 11

Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei Wir texten… tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Wir texten… anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 20 000 zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.


§ 12

Schlussbestimmungen

  1. Aufträge ausserhalb des Leistungsumfangs der Textdienstleistung gemäss dieser AGB im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Wir texten… unterliegen nicht diesen AGB.

  2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Wir texten… in Zürich, Schweiz.

  3. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch Emails erfüllt.

  4. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.

  5. Zürich (Schweiz), der Sitz von Wir texten…, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.